KonBeO – Die kostenfreie Online-Anwendung für P-Konto-Bescheinigungen
Als anerkannte Schuldnerberatungsstelle der Diakonie Krefeld & Viersen nehmen wir an KonBeO teil, um Ihnen schnell und unkompliziert P-Konto-Bescheinigungen auszustellen. Eine Anleitung findet sich unter folgendem Link: https://konbeo.nrw/wp-content/uploads/2024/10/Anleitung-KonBeO.pdf
FAQ
Informationen zum “P-Konto”
Geldeingänge aller Art sind auf dem Girokonto nur noch dann vor Pfändung geschützt, wenn der Kontoinhaber über ein Pfändungsschutzkonto verfügt (sogenanntes „P-Konto“). Banken und Sparkassen sind verpflichtet, bestehende „normale“ Konten auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln.
Auf dem P-Konto ist jegliches Einkommen bis zu einem Sockelfreibetrag automatisch vor dem Zugriff des pfändenden Gläubigers geschützt. Wer unterhaltsverpflichtet ist, kann einen „erweiterten Freibetrag“ beantragen. Die hierfür erforderliche Bescheinigung können sie bei uns erhalten.
Erforderliche Nachweise für die P-Kontobescheinigung
Der Freibetrag auf dem P-Konto lässt sich erhöhen, wenn Unterhalt für Kinder und Ehepartner geleistet wird oder besondere Sozialleistungen auf das Konto überwiesen werden.
Dazu benötigen wir einen Nachweis:- Lohnabrechnung oder
- Leistungsbescheide; z.B. ALG II Bescheid oder
- aktuelle Kontoauszüge über Unterhaltszahlungen oder
- Meldebescheinigung, Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde.
Nachweis für besondere Sozialleistungen z. B. wie Kindergeld, Pflegegeld, Blindengeld durch:
- Bewilligungsbescheid oder
- aktuellen Kontoauszug
Wir beraten sie dazu gerne telefonisch.
Bietet die Beratungsstelle Online-Beratung
Ja, wir bieten schriftliche Beratung und Videoberatung an. Registrieren Sie sich unter https://diakonie-krefeld-viersen.de/onlineberatung-schulden und Sie können die Beratungsstelle direkt, kostenfrei und datenschutzkonform kontaktieren.
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Krefeld