Die MAV ist dafür zuständig die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter:innen zu fördern und diese gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.

Hierbei unterliegen die MAV Mitglieder nach § 22 MVG einer besonderen Schweigepflicht.

Mitberatungsrechte / Mitbestimmungsrechte hat die MAV unter anderem in Fragen der:

  • Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Kündigung von Mitarbeitern,
  • Arbeitszeitregelung,
  • Fortbildung,
  • Gestaltung der Arbeitsplätze,
  • Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden (z.B. EDV),
  • Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs,
  • Aufstellung von Sozialplänen (bei personellen Auswirkungen durch Auflösung, Einschränkung, Verlegung, Zusammenlegung oder Teilung von Dienststellen),
  • Versetzungen in eine andere Dienststelle
    Solange es keine gewählte Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter:innen gibt, übernimmt die MAV die entsprechenden Aufgaben.

Damit die MAV Kontakt zu allen Bereichen der Diakonie hält, finden unsere 14tägigen Sitzungen immer in einem anderen Fachbereich statt.

  • 19.11.24       Bewo + Wohnungsnotfallhilfen – 11:00 Uhr
  • 03.12.24       Erziehungsbeistände Westwall – 13:00 Uhr
  • 17.12.24       N.N.
  • 07.01.25       N.N.

Auch außerhalb dieser Sitzungszeiten stehen wir für Anfragen, Wünsche und Informationen zur Verfügung: mav@diakonie-krefeld-viersen.de

Kontakt

  • Mitglieder der MAV