Die MAV ist dafür zuständig die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter:innen zu fördern und diese gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Hierbei unterliegen die MAV Mitglieder nach § 22 MVG einer besonderen Schweigepflicht.
Mitberatungsrechte / Mitbestimmungsrechte hat die MAV unter anderem in Fragen der:
- Einstellung, Eingruppierung, Versetzung und Kündigung von Mitarbeitern,
- Arbeitszeitregelung,
- Fortbildung,
- Gestaltung der Arbeitsplätze,
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden (z.B. EDV),
- Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs,
- Aufstellung von Sozialplänen (bei personellen Auswirkungen durch Auflösung, Einschränkung, Verlegung, Zusammenlegung oder Teilung von Dienststellen),
- Versetzungen in eine andere Dienststelle
Solange es keine gewählte Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter:innen gibt, übernimmt die MAV die entsprechenden Aufgaben.
Damit die MAV Kontakt zu allen Bereichen der Diakonie hält, finden unsere 14tägigen Sitzungen immer in einem anderen Fachbereich statt.
- 04.02. – Dreikönigenhaus
- 18.02. – Tagesaufenthalt Lutherstraße
- 04.03. – Psychologische Beratungsstelle Viersen
- 18.03. – N.N.
Auch außerhalb dieser Sitzungszeiten stehen wir für Anfragen, Wünsche und Informationen zur Verfügung: mav@diakonie-krefeld-viersen.de
Kontakt
Mitglieder der MAV